AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR FORT- UND WEITERBILDUNGSVERANSTALTUNGEN

§ 1

Zustandekommen des Vertrages

1) Das Legasthenie-Zentrum Berlin e.V. (im Folgenden „Legasthenie-Zentrum Berlin“) bietet Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen an. Zur Teilnahme an den jeweils gesondert angekündigten Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Diese ist per Brief, E-Mail oder Telefax an das

Legasthenie-Zentrum Berlin e. V.
Alt-Tempelhof 21
12103 Berlin

Fax: 030 61658488
E-Mail: info@legasthenie-zentrum-berlin.de

zu richten. 

2) Ihren Antrag auf Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einer Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung wird erst durch Bestätigung des Legasthenie-Zentrums Berlin schriftlich oder in Textform wirksam.

§ 2

Leistungsinhalt

1) In den Veranstaltungsgebühren sind folgende Leistungen enthalten:

Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen

Unterrichtung der ausgewiesenen bzw. abgesprochenen Inhalte durch qualifizierte Referenten

Unterlagen und / oder Material zur Veranstaltung, soweit dies zur Erreichung des Zieles für notwendig erachtet wird.

Auf den Teilnehmer persönlich ausgestellte, detaillierte Zertifikate bzw. Teilnahmebestätigungen.

Tagesgetränke und Pausensnacks (Obst, Gebäck).

2) Anfahrts-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen und nicht in den Kosten enthalten.

3) Die Veranstaltungsleitung des Legasthenie-Zentrums Berlin kann in Absprache mit den Referenten die Schulungsinhalte modifizieren und an die Kenntnisse der Teilnehmer anpassen.

§ 3

Zahlung der Teilnahmegebühren

1) Für die Weiterbildungsreihe und für Einzelseminare gelten die zum Anmeldezeitpunkt veröffentlichten Preise.

2) Die Teilnahmegebühr für Einzelseminare ist spätestens am Tage des Veranstaltungsbeginns zu entrichten. Maßgeblich ist der Zahlungseingang entweder auf dem Konto des Legasthenie-Zentrums Berlin oder in bar bei Veranstaltungsbeginn. Auf die jeweilige Seminarankündigung wird ergänzend Bezug genommen. 

3) Die Teilnahmegebühr für Weiterbildungsreihen ist mit Zustandekommen des Vertrages zu entrichten. Sie kann in einer Einmalzahlung, in halb- oder vierteljährlichen Raten oder in monatlichen Raten gezahlt werden. Auf die Ausschreibung der jeweiligen Weiterbildungsreihe wird Bezug genommen.

4) Wir weisen darauf hin, dass wir gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. In den Rechnungen für unsere Veranstaltungen wird daher grundsätzlich keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

§ 4

Bildungsförderung

Prämiengutscheine sind mit der Anmeldung vorzulegen.

§ 5

Änderungen und Absagen

1) Der Fort- und Weiterbildungsort wird in den Ausschreibungen der jeweiligen Veranstaltungen bekannt gegeben. Das Legasthenie-Zentrum Berlin ist berechtigt, die Leistungsmodalitäten - insbesondere den Veranstaltungsort, die Veranstaltungszeit, den Programmablauf oder die Referierenden – jederzeit zu ändern. Änderungen der Leistungsmodalitäten vermag der Legasthenie-Zentrum Berlin e. V. in den Grenzen des § 315 BGB zu bestimmen. Die Teilnehmer werden hiervon schnellstmöglich unterrichtet. Das Recht zur Minderung und zum Rücktritt besteht insoweit nicht. 

2) Das Legastheniezentrum Berlin behält sich die Absage einer Veranstaltung insbesondere in Fällen, in denen die zuvor festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder bei Ausfall oder Erkrankung eines Referenten vor. Sofern die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht erricht wird, werden die Absagen spätestens am neunten Tage vor Veranstaltungsbeginn, im Falle eines Dozentenausfalls schnellstmöglich erfolgen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden erstattet. 

3) Im Übrigen wird auf die Regelung zum Haftungsausschluss hingewiesen. 

§ 6

Stornierung

1) Stornierungen bedürfen der Textform (E-Mail, Telefax) und sind eingehend spätestens bis zum zehnten Werktag vor Veranstaltungsbeginn zu erklären. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist bis vor Beginn der Veranstaltung möglich. In jedem Fall wird eine Verwaltungs- resp. Bearbeitungsgebühr von 10 % der Teilnahmegebühren erhoben. Bei Seminaren bis zu einer Dauer von drei Stunden findet eine Stornierung nicht statt. Gleiches gilt, wenn durch eine Stornierung die Mindestteilnehmerzahl unterschritten würde. Tageweise oder Teilstornierungen oder die teilweise oder tageweise Teilnahme eines Ersatzteilnehmers sind nicht möglich. 

2) Für vom Teilnehmer nicht rechtzeitig stornierte oder versäumte Einzelseminare oder Weiterbildungsreihen wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Gleiches gilt, wenn ein Ersatzteilnehmer nicht rechtzeitig bestimmt wird. 

3) Für vom Teilnehmer abgesagte oder versäumte Veranstaltungen innerhalb einer Weiterbildungsreihe ist das Legasthenie-Zentrum Berlin grundsätzlich nicht nachleistungspflichtig. Das Legasthenie-Zentrum Berlin ist im Rahmen der Ausfallregelung der jeweiligen Weiterbildungsreihe bemüht, einen Ersatz für die versäumten Veranstaltungen zu stellen. 

4) Die Vorschriften über das Leistungsstörungsrecht, insbesondere die §§ 275, 320 ff. BG bleiben von den vorstehenden Regelungen freilich unberührt. 

§ 7

Kündigung

1) Die ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer während einer Weiterbildungsreihe ist ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

2) Ein wichtiger Grund, der das Legasthenie-Zentrum Berlin zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt vor, wenn der Teilnehmer in schwerwiegender Weise oder fortgesetzt schuldhaft gegen die vertraglichen Regelungen verstößt oder der Teilnehmer mit der Zahlung der Teilnahmegebühr in Verzug gerät.

3) Ist die fristlose Kündigung durch das Verhalten des Teilnehmers veranlasst, so ist die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten.

§ 8

Haftung

Soweit nicht wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, haftet das Legasthenie-Zentrum Berlin ausschließlich für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der jeweiligen Partei oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Die nach § 309 Nr. 7 lit. a), b) BGB nicht abdingbare Haftung bleibt hiervon unberührt. Für mögliche Schäden Dritter, die auf Verletzung einer vertraglichen Pflicht des Legasthenie-Zentrum Berlin beruhen (insbesondere Gewinnausfallschäden), übernimmt das Legasthenie-Zentrum Berlin durch diesen Vertrag keine zusätzliche Haftung.

§ 9

Sicherheit

Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung und alle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

§ 10

Schlussbestimmungen

1) Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verwendungsgegners werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als das Legasthenie-Zentrum-Berlin ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.

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